Habt ihr auch schonmal mit dem Gedanken gespielt, eines unserer extrem guten Leasingangeboten zu nutzen? Dann ist euch sicherlich aufgefallen, dass die besten Angebote meist (teil-)elektrische Fahrzeuge sind. Dank der Innovationsprämie (Infos hier im Artikel), stieg hier nämlich im Juni 2020 die Förderung auf bis zu 6000€ (staatl. Teil).
Die Anschaffung eines (teil-)elektrischen Fahrzeugs führt aber auch direkt zu der Frage nach der Lademöglichkeit eines solchen. Entstehen hier gerne auch mal Kosten von über 1000€, will man durch die neue Förderung auch hier einen Anreiz schaffen, auf Elektromobilität umzusteigen.
Seit kurzem gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein bundesweites Förderprogramm zur Schaffung (privater) Ladeinfrastruktur.
Und so einfach geht’s:
Einzige Bedingung: Der Strom fĂĽr das Laden des (teil-)elektrischen Autos muss zu 100% aus Erneuerbaren Energienkommen. Hier ist vielleicht ein Stromwechsel nötig – und wenn ihr schonmal dabei seid, nutzt doch einfach unseren Stromanbietervergleich.
Grundsätzlich gilt hier natürlich der Eigentümer des Stellplatzes bzw. der Haus- oder Wohnungseigentümer. Oder auch als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder als Vermieter kann man die Förderung der KfW beantragen. Auch Mieter können mit Zustimmung des Vermieters einen Antrag stellen. Hier ist noch interessant zu wissen, dass es kürzlich eine Gesetzesänderung gab: der Mieter hat demnach einen Anspruch darauf, dass der Vermieter den Einbau einer Elektro-Ladestation auf Kosten des Mieters gestattet.
Wichtig dabei ist aber vor allem, dass die Ladestation an einer ausschließlich privat genutzten Fläche installiert wird. Öffentlich zugängliche Lädesäulen, wie zB auf Kundenparkplätzen oder auf Firmengeländen wo Mitarbeiterparkplätze sind, werden nicht gefördert.
Gefördert werden Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Dazu zählen neben der fabrikneuen Wallbox/Ladestation auch die intelligente Steuerung, die Kosten für Einbau und Anschluss, inklusive aller Installationsarbeiten, sowie die Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation.
Im Grunde muss die Ladestation folgende drei Vorraussetzungen erfĂĽllen:
Ob die ausgesuchte Ladestation allen Anforderung entspricht, findet ihr auch hier ganz schnell heraus:
Es stellt sich dann natĂĽrlich die Frage, wie man die passende Wallbox aussucht; mehr dazu weiter unten im Artikel.
Bis zum 30.11. konnte man in Nordrhein-Westfalen in einem landeseigenen Förderprogramm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ ebenfalls Förderung beantragen. Laut Newsletter von „Elektromobilität NRW“ vom 16.11. wird das Programm nicht eingestellt, sondern auf die ursprĂĽnglichen Konditionen zurĂĽckgesetzt, nachdem eine Zeitlang eine höhere Förderung möglich war. Auf der Website findet sich ebenfalls ein dieser Hinweis (siehe hier ganz unten), allerdings findet sich momentan keine weitere Info zum Verlauf. Diese sieht standardmäßig wie folgt aus:
Bisher gab es zudem bei Vorhandensein oder Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage über 2kWp weitere 500€ Pauschalbonus, sodass man bei einer Wallbox auf bis zu 1.500€ Förderung kommen konnte.
Beide Programme sind nicht kombinierbar. Ob die NRW-Förderung wirklich zurĂĽckkommt, bleibt erstmal abzuwarten. Die frĂĽhere NRW-Förderung fĂĽr E-Autos wurde ebenfalls mit Einsetzen des der höheren „Innovationsprämie“ eingestellt.
Teilweise gibt es noch regionale Förderungen oder Unterstützung vom Stromanbieter, hier muss man sich dann nochmal vor Ort schlau machen.
2018 und 2019 widmete sich der ADAC dieser Frage und hat verschiedene Wallboxen getestet. Insgesamt wurden 18 Wallboxen getestet. Elf bekamen dabei ein „sehr gut“ oder „gut“. Generell wird empfohlen eine 3-phasige-11kW-Wallbox zu wählen, da damit alle Elektroautos gut aufladbar sind.
Hier einmal alle Wallboxen, die mit sehr gut abgeschnitten haben:
Persönlich habe ich die Erfahrung gemacht, dass Elektriker einem gerne eine Wallbox mitverkaufen wollen und dann meist zu der teuren Mennekes raten. Daher habe ich mich auf die Suche nach einem Elektriker gemacht, der mir eine von mir zu VerfĂĽgung gestellte Wallbox zu realistischen Stundensätzen installiert. So musste ich nicht die UVP der Wallbox bezahlen und konnte von einem Angebot Gebrauch machen. Oft gibt es Angebote von den Stadtwerken oder ähnliches, da muss man dann doch aufpassen, ob nicht KlĂĽngel im Spiel ist – das angebliche Pauschalangebot entpuppte sich in unserer Kommune als komplett ĂĽberteuert.
Wie eingangs erwähnt, erhaltet ihr pauschal 900€ pro neuzubauenden Ladepunkt. Das setzt aber voraus, dass die Kosten für Wallbox, Einbau und Anschluss mindestens 900€ betragen. Kostet euch das Ganze nur 800€, bekommt ihr keine Förderung. Ist die Wahrscheinlichkeit bei einem einzigen Ladepunkt noch ziemlich gering auf nur 800€ Gesamtkosten zu kommen, wird dies vor allem bei mehreren zu errichtenden Ladepunkten wahrscheinlich. Denn auch hier bekommt ihr die 900€ pro Ladepunkt nur, wenn pro Ladepunkt auch Kosten i.H.v. 900€ entstehen. Da die Kosten für Installation und Anschluss nicht proportional mit jedem Ladepunkt steigen, solltet ihr hier genau drauf achten.
Ein Beispiel: Ihr wollte an euren zwei nebeneinanderliegenden Stellplätzen jeweils einen Ladepunkt errichten. Die Kosten für Wallboxen, Installation und Anschluss belaufen sich auf insgesamt 1700€. Dann erhaltet ihr nur 900€ Förderung.
Hier ist ganz wichtig, dass der Antrag vor Durchsetzung des Vorhabens gestellt wird. Da die Gesamtkosten für Förderung von größter Wichtigkeit sind, muss ein verbindliches Angebot eines Fachbetriebs vorgelegt werden. Da bedeutet im Umkehrschluss, dass Eigenleistungen und Eigeninstallationen nicht gefördert werden, mithin sind sie nicht erlaubt.
Sobald eine Antragsbestätigung vorliegt muss eine Identifizierung per Schufa-Check, Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren erfolgen. Danach kann der Fachbetrieb mit der Arbeit loslegen.
Nach der Durchführung der Arbeiten, muss die Rechnung im KfW-Zuschussportal innerhalb der nächsten 9 Monate nach Antragsbestätigung hochgeladen werden. Im Anschluss wird die beantragte Summe auf das Empfängerkonto überwiesen.
Alle Infos zum Nachlesen gibt es auch nochmal hier im PDF der KfW.
[Stand 05.12.2020]